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96 Die Mitbestimmung und der Informationsaustausch werden zusätzlich zur arbeitsrechtlich vorgegebenen Mit- wirkung des Betriebsrats in verschiedenen Gremien wie im Aufsichtsrat, Arbeitsschutzausschuss sowie durch mehrmals jährlich stattfindende Einzel-Jour-Fixes des Betriebsrats-Vorstandes mit den unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern (CEO, COO/CIO, CRO und Markets & Retail) gewährleistet. Ein Anteil von 44 Prozent der Mitarbeiter im Konzern unterliegt Kollektivvertragsvereinbarungen. RBI-Konzern mit Europäischem Betriebsrat 2016 war das erste Jahr, in dem der 2015 neu gegründete Europäische Betriebsrat des RBI-Konzerns (EBR) voll operativ tätig geworden ist. Die folgenden acht EU-Länder sind im EBR vertreten: Bulgarien, Ungarn, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und die Tschechische Republik. Sie stellen insgesamt 13 Vertreter aus den verschiedenen Ländern. Im Rahmen der 2015 abgeschlossenen Europäischen Betriebsratsvereinbarung hat der EBR das Recht, über Angelegenheiten unterrichtet und angehört zu werden, welche die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer von zumindest zwei zum RBI-Konzern gehörenden Unternehmen betreffen und grenzübergreifende Themen sind. Der EBR kam im Laufe des Jahres 2016 zu zwei ordentlichen sowie einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Dabei wurden eine Vielzahl von Themen mit dem RBI-Management diskutiert, wie etwa Initiativen betreffend „Prozessautomatisierung“, „Performance Management“ und Änderungen betreffend die geltenden Bonusregeln für den RBI-Konzern. Sowohl der EBR als auch die Unternehmensleitung haben durch die gute Zusammenarbeit 2016 viel im Umgang miteinander gelernt und damit eine wichtige Grundvoraussetzung für eine auch weiterhin positive und produktive Zusammenarbeit gelegt. Für 2017 sind wieder zwei ordentliche EBR-Sitzungen geplant, die im Mai und im November stattfinden sollen. Darüber hinaus verpflichtet sich der RBI-Konzern weiterhin dem Grundsatz der direkten und offenen Kommunikation mit den Mitarbeitern. Die gute Kooperation mit existierenden lokalen und/oder nationalen Mitarbeitervertretungen wird durch den EBR komplementiert, aber nicht ersetzt. Der EBR bildet eine wichtige zusätzliche Plattform für einen kontinuierlichen Dialog und strukturierten Informationsaustausch zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern durch ihre gewählten Vertreter.


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