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48 gruppen regelmäßig Auffrischungsschulungen besuchen. Darüber hinaus werden zahlreiche Spezialtrainings für Führungskräfte und jene Bereiche, die besonders von bestimmten Compliance-Aspekten betroffen sind, angeboten. Die Bestimmungen des CoC gelten weltweit für alle Mitarbeiter. Im Jahr 2016 wurden 44 Prozent des Boards, 43 Prozent der B-1 Manager sowie 40 Prozent der B-2 Manager, 51 Prozent der sonstigen Manager und 56 Prozent der Mitarbeiter ohne Managementfunktion gruppenweit zum Thema Korruptionsprävention geschult. Maßnahmen und Aktivitäten zur Korruptionsprävention orientieren sich an den Prinzipien des österreichischen Strafrechts sowie des UK Bribery Act 2010. Diese umfassen die Verpflichtung der Führungskräfte aller Einheiten der RZB-Gruppe, eine Unternehmenskultur vorzugeben, in der jegliche Form von Wirtschaftskriminalität inakzeptabel ist. Die Bewertung und Beurteilung von dem innewohnenden Risiko erfolgt periodisch und wird entsprechend dokumentiert. Personen, welche Leistungen für uns erbringen, werden einer angemessenen Sorgfaltsprüfung unterzogen. Entsprechende Verfahren zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität sind klar kommuniziert und effektiv implementiert. Monitoring und Überprüfung der Prozesse erfolgen regelmäßig. Das gruppeninterne Anti-Corruption- und Bribery(„ABC“)-Framework wurde im Jahr 2015 überarbeitet und stellt nunmehr noch stärker auf einen risikobasierten und präventiven Charakter ab. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, schwerwiegende Verstöße gegen den CoC – wie Marktmissbrauch, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Bestechung oder Korruption – zu melden. Dies kann in Form einer E-Mail an Compliance, eines Telefongesprächs mit einem Compliance-Mitarbeiter, in schriftlicher Form oder über eine externe Telefon- hotline über einen Dienstanbieter in Großbritannien (Group Whistle Blowing Hotline) erfolgen. Sämtliche Vorwürfe werden untersucht. Auf bisher eingegangene Korruptionsvorfälle wurde umgehend reagiert. Es werden entsprechend den Konzernvorschriften angemessene disziplinäre Maßnahmen bis hin zu Kündigungen gesetzt. Wir analysieren laufend unser Regelwerk, um die Risiken für die Zukunft weitestgehend zu minimieren. Diskussionen zur besseren Identifizierung aller Bereiche, die exponiert für Wirtschaftskriminalität sind, erfolgen üblicherweise auf Vorstandsebene bzw. mit der zweiten Führungsebene und sichern die entsprechende Awareness. Notwendige Maßnahmen und laufende vertiefende Schulungsmaßnahmen werden mit Unterstützung der lokalen Compliance-Abteilungen beziehungsweise den Financial Crime Management-Abteilungen umgesetzt. Diese haben auch eine zentrale Rolle bei der Korruptionsvermeidung bzw. Antikorruptionskontrolle sowie bei Geschäftstätigkeit in sensiblen Bereichen inne. Finanzielle Spenden oder Sachspenden an politische Parteien, Politiker oder diesen nahestehende Institutionen werden nur nach strikten Regeln und nach Zustimmung des Vorstands der RZB AG gegeben. Klare Regelungen dazu sind im CoC festgelegt und werden von Compliance überwacht. Für die RZB-Gruppe besteht bereits seit Jahren ein internes Kontrollsystem. Das Anweisungswesen in Form von Richtlinien für strategisch wichtige Themenbereiche ist ein zentrales Element und die Grundlage für ein effektives internes Kontrollsystem. Diese Richtlinien sind unser „Company Law“. Sie umfassen die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensrichtlinien sowie Abteilungs- und Bereichsrichtlinien, Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Richtlinien sowie Regelungen für die Überarbeitung bzw. deren Außerkraftsetzung. Für die Implementierung der Richtlinien ist das Management der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Zur Bestätigung der Einhaltung wird jedes Jahr ein Prozess – die „Confirmation of Compliance“ – angestoßen. Im Zuge dessen müssen 58 Konzerneinheiten bestätigen, dass sie die relevanten Richtlinien befolgen. Falls dies für einzelne Einheiten nicht oder teilweise nicht bestätigt werden kann, muss von diesen eine Roadmap erstellt werden, wie die Lücken zu schließen sind. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt im Rahmen von Revisionsprüfungen durch die Konzern- und die lokale Revision.


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