Page 53

ebook_RBI_NHBericht2016

49 GRI-Index und Testat Engagierter Bürger Fairer Partner Verantwortungsvoller Banker Humanvermögensbericht Nachhaltigkeitsmanagement Übersicht Vorwort Lobbying Unter Lobbying versteht man den Einsatz geeigneter Personen im Unternehmen oder selbstständiger Unternehmen zur Beeinflussung öffentlicher Entscheidungsprozesse zwecks Wahrnehmung oder Durchsetzung spezifischer Interessen gegenüber der öffentlichen Hand. Dies betrachten wir grundsätzlich im Prozess der demokratischen Willensbildung sowie in Fragen der Vollziehung staatlicher Normen als sinnvoll und legitim. Es unterliegt hohen Transparenzstandards, sowohl für spezialisierte Lobbying-Unternehmen als auch für Unternehmen, die eigene Mitarbeiter, sogenannte Unternehmenslobbyisten, für Lobbying-Tätigkeiten einsetzen. Alle Mitglieder der RZBGruppe sind verpflichtet, Lobbyisten, die für sie tätig sind, in das nationale Lobbying- und Interessenvertretungsregister einzumelden. In der RZB-Gruppe erfolgt die Lobbying-Arbeit über die RZB AG sowie den Fachverband der Raiffeisenbanken (als Teil der Wirtschaftskammer Österreich, WKO). Die RZB AG ist dementsprechend in das Österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen. Auf EU-Ebene ist die RZB AG im Transparenzregister der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments registriert. Hier geht es um Beobachtung der Aktivitäten der EU-Institutionen hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf die Raiffeisen Bankengruppe (RBG), weiters die Bildung von Netzwerken und Interessengemeinschaften sowie gezielte Informationsbeschaffung und -aufbereitung zu für uns relevanten Initiativen und Maßnahmen der EU im Finanzdienstleistungsbereich (z. B. Basel III, Einlagensicherung, Corporate Governance). Durch die Eintragung im Register ist die RZB AG an den Verhaltenskodex der Institutionen (Europäische Kommission/ Europäisches Parlament) gebunden. Unsere Stellungnahmen zu Konsultationen der Europäischen Kommission sind auf deren Homepage ersichtlich. Auf nationaler Ebene fließt unsere Position in gemeinschaftliche Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Banken und Versicherungen ein. (Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist obligatorisch.) Unternehmenslobbyisten der RZB-Gruppe kommittieren sich dazu, folgende Punkte im Kontakt mit Funktionsträgern zu beachten: Sie sind der Wahrheit verpflichtet und jede Information, die sie bereitstellen, hat nach ihrem besten Wissen unverzerrt, vollständig, aktuell und nicht irreführend zu sein. Sie stellen sicher, dass Funktionsträger wissen, wer sie namentlich sind, dass sie für die RZB-Gruppe tätig sind, und erklären, dass sie im Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen sind. Jeder Lobbyist für die RZB-Gruppe beschafft sich Informationen ausschließlich auf lautere Weise und erwirkt auf lautere Weise Entscheidungen. Er informiert sich über die für den Funktionsträger kundgemachten Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln und beachtet sie. Er verleitet Funktionsträger nicht dazu, gegen die für sie geltenden Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen und übt niemals unlauteren oder unangemessenen Druck auf Funktionsträger aus. In unserem Compliance-Handbuch sowie dem „Verhaltenskodex nach Artikel 7 LobbyG“ sind klare Regeln festgelegt. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Homepage der RBI AG unter www.rbinternational.com ➝ Investoren ➝ Corporate Governance ➝ Verhaltenskodex gem. § 7 Österreichisches LobbyG. Der Vorstand der RZB AG kann als einziger für die gesamte RZB-Gruppe Zuwendungen an politische Parteien, Wahlkomitees, parteinahe Organisationen und an politische Exponenten (Politiker, Kandidaten) bewilligen, falls die folgenden Bedingungen erfüllt sind: • Der Zuwendung stehen keine gesetzlichen Vorschriften entgegen, • die Zuwendung bewegt sich im landesüblichen Maß und • die Zuwendung ist nicht geeignet, eine Einflussnahme zu bewirken. Solche Leistungen sind unter Einbeziehung von RBI Group Compliance transparent zu handhaben. Die seit 1.1.2013 geltenden Transparenzbestimmungen betreffend Parteienfinanzierung und Lobbying sind einzuhalten und werden im Vorstandssekretariat der RZB AG umgesetzt. Auch im Jahr 2016 wurden seitens der RZB-Gruppe keinerlei finanzielle oder Sachspenden an Politiker, Parteien oder diesen nahestehende Institutionen getätigt.


ebook_RBI_NHBericht2016
To see the actual publication please follow the link above