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56 Finanzierungen und andere Geschäfte mit militärischen Unternehmen werden streng begrenzt. Außerdem hält sich die RZB-Gruppe selbstverständlich an internationale Vorgaben zu Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen. Wie bereits erwähnt, sind wir auch Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen (siehe Seite 12). Das Kreditportfolio des Konzerns wird u. a. mittels der Portfoliostrategie gesteuert. Anhand dieser wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Die Risiken und Potenziale unterschiedlicher Branchen in den einzelnen Ländern werden im Rahmen einer „Industry Heatmap“ evaluiert, die u. a. etwaige Umweltrisiken mit berücksichtigt. Darauf aufbauend werden Kreditvergaberichtlinien und Limits zur zukünftigen Ausrichtung des Kreditportfolios entwickelt. Konkrete Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder werden von Credit Committees beschlossen, welche sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammensetzen. Die Zusammensetzung variiert je nach Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail. Im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung treffen die Credit Committees alle sie betreffenden Kreditentscheidungen (Details zum Kreditentscheidungsprozess und Kreditportfoliomanagement finden Sie im RBI-Geschäftsbericht 2016 auf Seite 153). Der Kreditentscheidungsprozess erfolgt auf „case-by-case“-Basis entlang einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien. Es besteht dabei eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagementaktivitäten. Im Vorfeld wird im Rahmen unseres internen Ratingmodells neben den klassischen „hard facts“ und zahlreichen qualitativen Kriterien u. a. eine Beurteilung des Managements vorgenommen, welches für einen adäquaten Umgang mit Umwelt- und Sozial- themen im Unternehmen verantwortlich ist. Ebenso wird auch beurteilt, ob eine Branche besonderen Umwelt- oder Sozialrisiken inkl. Menschenrechtsverletzungen oder Gesundheitsrisiken ausgesetzt ist und ob ein potenzieller Kreditnehmer die bestehenden Regelungen betreffend Umwelt, Menschenrechte und Gesundheit befolgt. Im Zuge der Jahresanalysen werden vertraglich vereinbarte Kreditbedingungen standardmäßig überprüft. Hinsichtlich der bestehenden Kriterien wird das Ratingmodell jährlich validiert und somit überprüft, ob die bestehenden Faktoren noch entsprechend trennscharf sind. Abhängig von der statistischen Aussagekraft ist gegebenenfalls alle drei Jahre eine größere Adaptierung vorgesehen. Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen werden von Group Compliance verantwortet. Die beschriebenen gruppenweiten Standards gelten für alle Konzerneinheiten, werden aber von zahlreichen Netzwerkbanken durch lokale, teilweise strengere, interne Richtlinien und Policies ergänzt. Diese berücksichtigen in unterschiedlichem Ausmaß die Sozial- und Umweltrisiko-Strategie der jeweiligen Bank, legen teilweise höhere Minimalkriterien fest bzw. definieren die genaue Vorgehensweise, um alle vereinbarten Prinzipien zu befolgen. In sieben Netzwerkbanken gelten die Standards der International Finance Corporation (IFC) und/oder der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA): Raiffeisen Polbank, Raiffeisen Bank Sh.a. in Albanien, Raiffeisen BANK dd Bosna i Hercegovina, Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Raiffeisen Bank S.A. in Rumänien, Raiffeisen banka a.d. in Serbien, Priorbank JSC in Belarus sowie AO Raiffeisenbank in Russland. Diese Netzwerkbanken verfügen alle über ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem (ESMS, Environmental and Social Management System) und eine entsprechende Umwelt- und Sozialpolitik (E&S Policy, Environmental and Social Policy). Diese beschreibt die Grundsätze des ökologischen und sozialen Risikomanagements in der Bank, definiert wichtige Rollen und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung der E&S-Risiken sowie Schlüssel- elemente des E&S-Risikomanagementprozesses. Jeweils ein vom Vorstand nominierter E&S-Officer ist für die ordnungsgemäße Umsetzung innerhalb seiner Bank verantwortlich. Alle mit der Beurteilung von E&S-Risiken befassten Mitarbeiter erhalten entsprechende Trainings. Der Kreditprozess sieht vor, dass alle Kreditanträge im Firmenkundenbereich zusätzlich zu den üblichen Bonitäts- und Risikokriterien in drei Schritten geprüft werden.


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