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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017
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Prüfbericht
Bericht über die unabhängige Prüfung des
zusammengefassten konsolidierten nichtfinanziellen
Berichts für das Geschäftsjahr 2017
Wir haben die unabhängige Prüfung des zusammengefassten konsolidierten nichtfinanziellen
Berichts (im Folgenden "NFI-Bericht") für das Geschäftsjahr 2017 der
Raiffeisen Bank International AG,
(im Folgenden auch kurz „Gesellschaft“ genannt)
durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des NFI-Berichts in
Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Die Gesellschaft wendet die gesetzlichen Vorschriften des
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) sowie die Leitlinien zur
Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative (GRI Standards in der Option „Kern“) als
Berichtskriterien an.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und
Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von
Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption,
Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen, um die Aufstellung einer
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen eine Beurteilung darüber abzugeben,
ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der NFI-Bericht
der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits-
und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) sowie den GRI Standards (Option
„Kern“) übereinstimmt.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen
Prüfungen (KFS/PG 13) und des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance
Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich
Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten
Sicherheit abgeben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen
im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass
dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.