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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017
GRI-Inhaltsindex / Prüfbericht Engagierter Bürger Fairer Partner Verantwortungsvoller Banker Management Nachhaltigkeit Übersicht Vorwort
Die RBI zählt weiters zu den unterzeichnenden Unternehmen des UN Global Compact (UNGC)
und hat sich damit der konsequenten Einhaltung der zehn UNGC-Prinzipien des verantwortungsvollen
Wirtschaftens verschrieben. Diese Prinzipien umfassen die Kernbereiche Menschenrechte,
Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Die damit einhergehende global
verantwortungsvolle Haltung wird von allen Mitarbeitern und Führungskräften sowie von Partnern
und Lieferanten erwartet (siehe auch Seite 11).
Compliance
Die RBI legt höchsten Wert auf die Einhaltung relevanter Bestimmungen. Wir tolerieren keine Form
von Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Marktmissbrauch und treten
aktiv dagegen an. Bei unseren Geschäfts- und Betriebspraktiken ist faires, ethisches und gesetzeskonformes
Verhalten aller Mitarbeiter Grundvoraussetzung. Mechanismen zur Einhaltung von Gesetzen
und internen oder externen Verhaltensregeln sind in allen Ländern, in denen die RBI tätig ist, durch unseren
CoC und klare, detaillierte Regelungen im Compliance-Handbuch etabliert. Der Compliance-Bereich
übernimmt dabei eine wichtige Steuerungs- und Kontrollfunktion in unserem Unternehmen, insbesondere im
Zuge der Ausgestaltung von Gruppenstandards und deren Implementierung. 2017 wurden in insgesamt fünf
Netzwerkbanken Bußgelder in Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.
Aus Vertraulichkeitsgründen kann der monetäre Wert nicht genannt werden.
Jeder neue Mitarbeiter der RBI muss Schulungen zum Themenbereich Compliance besuchen. Diese decken
insbesondere Aspekte der Prävention von Wirtschaftskriminalität (v. a. Korruptions- und Betrugsprävention),
des Marktmissbrauchs, von Interessenskonflikten sowie adäquate Maßnahmen und Regeln zu internen Meldepflichten
ab. Weiters müssen definierte Mitarbeitergruppen regelmäßig Auffrischungsschulungen besuchen.
Darüber hinaus werden zahlreiche Spezialtrainings für Führungskräfte und jene Bereiche, die besonders von
bestimmten Compliance-Aspekten betroffen sind, angeboten. Die Bestimmungen des CoC gelten weltweit für
alle Mitarbeiter. Im Jahr 2017 wurden gruppenweit 41 Prozent des Boards, 44 Prozent der B-1 Manager sowie
48 Prozent der B-2 Manager, 58 Prozent der sonstigen Manager und 64 Prozent der Mitarbeiter ohne
Managementfunktion zum Thema Korruptionsprävention geschult und mussten sich einem Test unterziehen. In
der RBI AG waren es 35 Prozent der B-1 Manager, 43 Prozent der B-2 Manager, 50 Prozent der sonstigen
Manager und 59 Prozent der Mitarbeiter ohne Managementfunktion.
Maßnahmen und Aktivitäten zur Korruptionsprävention orientieren sich an den Prinzipien des österreichischen Strafrechts,
des englischen Bribery Act sowie des amerikanischen Foreign Corruption Practises Act in der jeweils gültigen
Fassung. Diese umfassen die Verpflichtung der Führungskräfte aller Einheiten der RBI, eine Unternehmenskultur
vorzugeben, in der jegliche Form von Wirtschaftskriminalität inakzeptabel ist. Die Bewertung und Beurteilung von
dem innewohnenden Risiko erfolgt periodisch und wird entsprechend dokumentiert. Personen, welche Leistungen
für uns erbringen, werden einer angemessenen Sorgfaltsprüfung unterzogen. Entsprechende Verfahren zur Vermeidung
von Wirtschaftskriminalität sind klar kommuniziert und effektiv implementiert. Monitoring und Überprüfung der
Prozesse erfolgen regelmäßig. Das gruppeninterne Anti-Corruption- und Bribery („ABC“)-Framework wurde im Jahr
2015 überarbeitet und stellt nunmehr noch stärker auf einen risikobasierten und präventiven Charakter ab. Um eine
möglichst lückenlose Plausibilisierung von Einladungen und Geschenken zu gewährleisten, werden relevante Kostenrefundierungen
seit 2017 nur mehr bei Vorlage eines Compliance Statements seitens Accounting freigegeben.
Darüber hinaus werden Lieferanten und Geschäftspartner zusätzlich zu Kunden auf Integrität und Reputation geprüft.
Die relevanten Daten daraus werden auch im Zuge des MiFID II Inducement Registers veröffentlicht.
Unser Rahmen für Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung basiert auf folgenden Grundsätzen: proportionale,
prozessbasierte jährliche Risikobewertung und Szenarioanalyse; Engagement der Geschäftsleitung; rigorose
Offenlegung von Geschenken, Einladungen, Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Sponsoring;
kontinuierliches Kommunikations- und Schulungsprogramm einschließlich Wissenstest; Überwachung und
Überprüfung des Unternehmensverhaltens (Konzentrationsrisiken, Buchhaltungskontrollen, um Erstattungen ohne
Compliance-Genehmigung zu vermeiden).