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Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, schwerwiegende Verstöße gegen den CoC – wie Marktmissbrauch, Betrug,
Diebstahl, Veruntreuung, Bestechung oder Korruption – zu melden. Dies kann in Form einer e-Mail an Compliance,
eines Telefongesprächs mit einem Compliance-Mitarbeiter, in schriftlicher Form oder über eine externe
Telefonhotline über einen Dienstanbieter in Großbritannien (Group Whistle Blowing Hotline) erfolgen. Sämtliche
Vorwürfe werden untersucht. Auf bisher eingegangene Korruptionsvorfälle wurde umgehend reagiert. Es werden
entsprechend den Konzernvorschriften angemessene disziplinäre Maßnahmen bis hin zu Kündigungen gesetzt.
Wir analysieren laufend unser Regelwerk, um die Risiken für die Zukunft weitestgehend zu minimieren.
Diskussionen zur besseren Identifizierung aller Bereiche, die für Wirtschaftskriminalität exponiert sind, erfolgen
üblicherweise auf Vorstandsebene bzw. mit der zweiten Führungsebene und sichern die entsprechende Awareness.
Notwendige Maßnahmen und laufende vertiefende Schulungsmaßnahmen werden mit Unterstützung
der lokalen Compliance-Abteilungen beziehungsweise den Financial Crime Management-Abteilungen umgesetzt.
Diese haben auch eine zentrale Rolle bei der Korruptionsvermeidung bzw. Antikorruptionskontrolle sowie
bei Geschäftstätigkeit in sensiblen Bereichen inne. Finanzielle Spenden oder Sachspenden an politische
Parteien, Politiker oder diesen nahestehende Institutionen werden nur nach strikten Regeln und nach Zustimmung
des Vorstands der RBI AG gegeben. Klare Regelungen dazu sind im CoC festgelegt und werden von
Compliance überwacht. Sponsoring und (finanzielle) Unterstützungen und Zuwendungen erfolgen darüber
hinaus nur an anerkannte und reputationseinwandfreie Privatorganisationen.
Die RBI verfügt über ein gut etabliertes internes Kontrollsystem, das dokumentierte Kontrollen und Anforderungen
in internen Governance-Dokumenten beinhaltet, um Transparenz in Rollen/Verantwortlichkeiten, eine
periodische Validierung der Angemessenheit und Effizienz der Kontrollen zur Bewältigung der zugrunde
liegenden Risiken und eine periodische Überprüfung der Kontrollen über verschiedene Testformen zur Messung
ihrer Wirksamkeit zu ermöglichen. Das Anweisungswesen in Form von Richtlinien für strategisch wichtige
Themenbereiche ist ein zentrales Element und die Grundlage für ein effektives internes Kontrollsystem. Diese
Richtlinien sind unser „Company Law“. Sie umfassen die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern
und Unternehmensrichtlinien sowie Abteilungs- und Bereichsrichtlinien, Prozessbeschreibungen für die
Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von
Richtlinien sowie Regelungen für die Überarbeitung bzw. deren Außerkraftsetzung.
Für die Implementierung der Richtlinien ist das Management der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich.
Zur Bestätigung der Einhaltung wird jedes Jahr ein Prozess – die „Confirmation of Compliance“ – angestoßen.
Im Zuge dessen müssen 58 Konzerneinheiten bestätigen, dass sie die relevanten Richtlinien befolgen. Falls
dies für einzelne Einheiten nicht oder teilweise nicht bestätigt werden kann, muss von diesen eine Roadmap erstellt
werden, wie die Lücken zu schließen sind. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen
erfolgt im Rahmen von Revisionsprüfungen durch die Konzern- und die lokale Revision.
Lobbying
Unter Lobbying versteht man den Einsatz geeigneter Personen im Unternehmen oder selbstständiger Unternehmen
zur Beeinflussung öffentlicher Entscheidungsprozesse zwecks Wahrnehmung oder Durchsetzung spezifischer
Interessen gegenüber der öffentlichen Hand. Dies betrachten wir grundsätzlich im Prozess der demokratischen
Willensbildung sowie in Fragen der Vollziehung staatlicher Normen als sinnvoll und legitim. Es unterliegt
hohen Transparenzstandards, sowohl für spezialisierte Lobbying-Unternehmen als auch für Unternehmen, die eigene
Mitarbeiter, sogenannte Unternehmenslobbyisten, für Lobbying-Tätigkeiten einsetzen. Alle Mitglieder der
RBI sind verpflichtet, Lobbyisten, die für sie tätig sind, in das nationale Lobbying- und Interessenvertretungsregister
einzumelden. In der RBI erfolgt die Lobbying-Arbeit über die RBI AG sowie den Fachverband der Raiffeisenbanken
(als Teil der Wirtschaftskammer Österreich, WKO). Die RBI AG ist dementsprechend in das Österreichische
Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen.
Auf EU-Ebene ist die RBI AG im Transparenzregister der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments
registriert. Hier geht es um Beobachtung der Aktivitäten der EU-Institutionen hinsichtlich eventueller Auswirkungen
auf die Raiffeisen Bankengruppe (RBG), weiters die Bildung von Netzwerken und Interessengemeinschaften
sowie gezielte Informationsbeschaffung und -aufbereitung zu für uns relevanten Initiativen und
Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017