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Compliance
Die RBI legt höchsten Wert auf die Einhaltung relevanter Bestimmungen. Wir tolerieren keine Form
von Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Marktmissbrauch und treten
aktiv dagegen an. Bei unseren Geschäfts- und Betriebspraktiken ist faires, ethisches und gesetzeskonformes
Verhalten aller Mitarbeitenden Grundvoraussetzung. Mechanismen zur Einhaltung von
Gesetzen und internen oder externen Verhaltensregeln sind in allen Ländern, in denen die RBI tätig ist, durch
unseren CoC und klare, detaillierte Regelungen im Compliance-Handbuch etabliert. Der Compliance-Bereich
übernimmt dabei eine wichtige Steuerungs- und Kontrollfunktion in unserem Unternehmen, insbesondere im Zuge
des Ausgestaltens von Gruppenstandards und deren Implementierung.
Alle neuen Mitarbeitenden der RBI müssen Schulungen zum Themenbereich Compliance besuchen. Diese
decken insbesondere Aspekte der Prävention von Wirtschaftskriminalität (v. a. Korruptions- und Betrugsprävention),
des Marktmissbrauchs, von Interessenskonflikten sowie adäquate Maßnahmen und Regeln zu internen
Meldepflichten ab. Weiters müssen definierte Gruppen von Mitarbeitenden regelmäßig Auffrischungsschulungen
besuchen. Darüber hinaus werden zahlreiche Spezialtrainings für Führungskräfte und jene Bereiche, die
besonders von bestimmten Compliance-Aspekten betroffen sind, angeboten. Die Bestimmungen des CoC
gelten weltweit für alle Mitarbeitenden. Im Jahr 2018 wurden gruppenweit 38 Prozent des Boards, 52 Prozent
der B-1 Manager sowie 52 Prozent der B-2 Manager, 63 Prozent der sonstigen Manager und 73 Prozent
der Mitarbeitenden ohne Managementfunktion zum Thema Korruptionsprävention geschult und mussten
sich einem Test unterziehen. In der RBI AG waren es 45 Prozent der B-1 Manager, 44 Prozent der B-2 Manager,
49 Prozent der sonstigen Manager und 100 Prozent der Mitarbeitenden ohne Managementfunktion.
Maßnahmen und Aktivitäten zur Korruptionsprävention orientieren sich an den Prinzipien des österreichischen
Strafrechts, des englischen Bribery Act sowie des amerikanischen Foreign Corruption Practices Act in der jeweils
gültigen Fassung. Diese enthalten die Verpflichtung der Führungskräfte aller Einheiten der RBI, eine Unternehmenskultur
vorzugeben, in der jegliche Form von Wirtschaftskriminalität inakzeptabel ist. Das Bewerten
und Beurteilen von dem innewohnenden Risiko erfolgt periodisch und wird entsprechend dokumentiert. Personen,
welche Leistungen für uns erbringen, werden einer angemessenen Sorgfaltsprüfung unterzogen. Entsprechende
Verfahren zum Vermeiden von Wirtschaftskriminalität sind klar kommuniziert und effektiv implementiert.
Monitoring und Überprüfung der Prozesse erfolgen regelmäßig. Das gruppeninterne Anti-Corruption- und Bribery
(„ABC“)-Framework wurde im Jahr 2015 überarbeitet und stellt nunmehr noch stärker auf einen risikobasierten
und präventiven Charakter ab. Um ein möglichst lückenloses Plausibilisieren von Einladungen und Geschenken
zu gewährleisten, werden relevante Kostenrefundierungen seit 2017 nur mehr bei Vorlage eines
Compliance Statements seitens Accounting freigegeben. Darüber hinaus werden Lieferanten und Geschäftspartner
zusätzlich zu Kunden auf Integrität und Reputation geprüft. Die relevanten Daten daraus werden auch
im Zuge des MiFID II Inducement Registers veröffentlicht.
Unser Rahmen für Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung basiert auf folgenden Grundsätzen: proportionale,
prozessbasierte jährliche Risikobewertung und Szenarioanalyse; Engagement der Geschäftsleitung; rigoroses
Offenlegen von Geschenken, Einladungen, Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Sponsoring;
kontinuierliches Kommunikations- und Schulungsprogramm einschließlich Wissenstest; Überwachen und
Überprüfen des Unternehmensverhaltens (Konzentrationsrisiken, Buchhaltungskontrollen, um Erstattungen ohne
Compliance-Genehmigung zu vermeiden).
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, schwerwiegende Verstöße gegen den CoC – wie Marktmissbrauch,
Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Bestechung oder Korruption – zu melden. Dies kann in Form einer e-Mail an
Compliance, eines Telefongesprächs mit Compliance-Mitarbeitenden, in schriftlicher Form oder über eine externe
Telefonhotline über einen Dienstanbieter in Großbritannien (Group Whistle Blowing Hotline) erfolgen.
Sämtliche Vorwürfe werden untersucht. Auf bisher eingegangene Korruptionsvorfälle wurde umgehend reagiert.
Es werden entsprechend den Konzernvorschriften angemessene disziplinäre Maßnahmen bis hin zu
Kündigungen gesetzt. Wir analysieren laufend unser Regelwerk, um die Risiken für die Zukunft weitestgehend
zu minimieren.
Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2018