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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2018
Management Übersicht Vorwort
von Nachhaltigkeit
Verantwortungsvoller
Banker
Fairer Partner –
Human Resources
Fairer Partner –
Betriebsökologie
Engagierter
Bürger
GRI-Inhaltsindex
und Prüfbericht
Zum Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind in der RBI ein unabhängiger Geldwäschebeauftragter
(direkte organisatorische und disziplinäre Berichtslinie an den Gesamtvorstand) und zwei
Stellvertreter bestellt sowie ausführliche Regelwerke und Prozesse eingerichtet, an die sich alle Mitarbeitenden
und relevante Konzernunternehmen zu halten haben. Sämtliche Mitarbeitende sind verpflichtet, insbesondere
vor Begründung einer dauernden Geschäftsbeziehung, die Identität des Kunden zu prüfen, die Identität
des wirtschaftlichen Eigentümers eines Kunden festzustellen, Zweck und Art der Geschäftsverbindung zu hinter-
fragen, die Herkunft der Mittel zu erheben und den Zusammenhang zu einer politisch exponierten Person
(PEP) zu prüfen und zu erheben. Des Weiteren erfolgt eine laufende Prüfung über alle für die RBI relevanten
Finanzsanktionen. Ebenso sind die Mitarbeitenden verpflichtet, risikobasierte und angemessene Maßnahmen
zu ergreifen, um ein kontinuierliches Überwachen der Geschäftsbeziehung durchzuführen und sicherzustellen,
dass die Geschäftsbeziehung mit den Kenntnissen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil,
einschließlich erforderlichenfalls der Herkunft der Geld- oder Finanzmittel, kohärent ist. Kann eine dieser
Verpflichtungen bei einem Kunden nicht erfüllt werden, so kann mit diesem Kunden keine Geschäftsbeziehung
begründet werden bzw. sind bestehende Geschäftsbeziehungen zu beenden und je nach Sachlage eine
Geldwäscheverdachtsanzeige an das Bundeskriminalamt in Erwägung zu ziehen.
Die RBI AG hat konzernweit umfangreiche Vorkehrungen getroffen und IT-unterstützte Prüfprozesse implementiert,
um sicherzustellen, dass jedes Bankgeschäft und jede Transaktion im Einklang mit EU-Sanktionen stehen
sowie anwendbare US-Sanktionen berücksichtigt werden. Die RBI erfüllt hierbei höchste Standards und setzt
ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen umfassend um.
Diskussionen zur besseren Identifizierung aller Bereiche, die für Wirtschaftskriminalität exponiert sind, erfolgen
üblicherweise auf Vorstandsebene bzw. mit der zweiten Führungsebene und sichern die entsprechende Awareness.
Notwendige Maßnahmen und laufende vertiefende Schulungsmaßnahmen werden mit Unterstützung der lokalen
Compliance-Abteilungen beziehungsweise den Financial Crime Management-Abteilungen umgesetzt. Diese
haben auch eine zentrale Rolle bei der Korruptionsvermeidung bzw. Antikorruptionskontrolle sowie bei Geschäfts-
tätigkeit in sensiblen Bereichen inne. Finanzielle Spenden oder Sachspenden an politische Parteien, Politiker
oder diesen nahestehende Institutionen werden nur nach strikten Regeln und nach Zustimmung des Vorstands
der RBI AG gegeben. Klare Regelungen dazu sind im CoC festgelegt und werden von Compliance überwacht.
Sponsoring und (finanzielle) Unterstützungen und Zuwendungen erfolgen darüber hinaus nur an anerkannte und
reputationseinwandfreie Privatorganisationen.
Die RBI verfügt über ein gut etabliertes internes Kontrollsystem, das dokumentierte Kontrollen und Anforderungen
in internen Governance-Dokumenten beinhaltet, um Transparenz in Rollen/Verantwortlichkeiten, eine
periodische Validierung der Angemessenheit und Effizienz der Kontrollen zur Bewältigung der zugrunde
liegenden Risiken und eine periodische Überprüfung der Kontrollen über verschiedene Testformen zur Messung
ihrer Wirksamkeit zu ermöglichen. Das Anweisungswesen in Form von Richtlinien für strategisch wichtige
Themenbereiche ist ein zentrales Element und die Grundlage für ein effektives internes Kontrollsystem. Diese
Richtlinien sind unser „Company Law“. Sie umfassen die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern
und Unternehmensrichtlinien sowie Abteilungs- und Bereichsrichtlinien, Prozessbeschreibungen für die
Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von
Richtlinien sowie Regelungen für die Überarbeitung bzw. deren Außerkraftsetzung.
Für die Implementierung der Richtlinien ist das Management der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich.
Zur Bestätigung der Einhaltung wird jedes Jahr ein Prozess – die „Confirmation of Compliance“ – angestoßen.
Im Zuge dessen müssen 58 Konzerneinheiten bestätigen, dass sie die relevanten Richtlinien befolgen. Falls
dies für einzelne Einheiten nicht oder teilweise nicht bestätigt werden kann, muss von diesen eine Roadmap erstellt
werden, wie die Lücken zu schließen sind. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen
erfolgt im Rahmen von Revisionsprüfungen durch die Konzern- und die lokale Revision.
2018 wurde in der RBI Bußgeld in Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.
Die RBI hat gegen dieses Bußgeld Einspruch erhoben und eine finale Entscheidung ist noch ausständig.
In einer Netzwerkbank erfolgte ein Warnhinweis und in einer weiteren wurden vier Fälle in Rahmen von Streitschlichtungsverfahren
eingebracht, wobei die endgültigen Lösungen noch offen sind.