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Verantwortungsvolle Verkaufspraktiken und Marketing
Wie Umfragen immer wieder belegen, steht bei der Wahl des richtigen
Bankpartners nach wie vor das Vertrauen ganz oben auf der Prioritätenliste.
Da Vertrauen auf Ehrlichkeit fußt, ist es der RBI ein wichtiges Anliegen, ihre
Produkte und Dienstleistungen für alle Kunden und Anspruchsgruppen klar
und transparent zu kommunizieren. Deshalb orientieren wir uns bei der Bewerbung
Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2018
und Vermarktung unserer Produkte an strengen Leitlinien, die Kunden
vor Schaden bewahren sollen. Falsche oder irreführende Angaben sind
tabu. Unser Ziel ist es, unsere Kunden weitestmöglich und auf verständliche Weise zu informieren. Bei Empfehlungen
liegt unser Hauptaugenmerk darauf, dass diese objektiv und umfassend erfolgen. Ganz wesentlich ist, dass Risiken,
die mit unseren Produkten verbunden sein können, klar aufgezeigt und den Kunden eingehend erklärt werden.
In zwei Netzwerkbanken wurden im Berichtszeitraum 2018 Verstöße gegen Vorschriften in Bezug auf Informations-
und Kennzeichnungspflicht von Produkten und Dienstleistungen festgestellt. Es gab acht Verwarnungen und es wurden
14 Strafen verhängt, also insgesamt 22 Vorfälle. Gegen diesbezügliche freiwilige Verhaltensregeln gab es keine
Verstöße. Alle Verstöße, die als operationelles Risiko eingestuft wurden, werden im Rahmen des Operational Risk
Management vom Team „Operational Risk Controlling“ als Teil des „Integrated Risk Management“ konzernweit
überwacht und gesteuert. Die Vorfälle werden in einer zentralen Datenbank gesammelt, das Risiko wird bewertet,
Szenarien und Aktionspläne werden analysiert und Frühwarnindikatoren entwickelt.
Weiters setzen wir bei unseren Werbemaßnahmen auf die ethischen und moralischen Grundsätze des Ethik-Kodex
der Österreichischen Werbewirtschaft und verpflichten uns zum Einhalten von Qualitätskriterien, die – über
gesetzliche Bestimmungen hinausgehend – gemeinsam von der Werbewirtschaft erstellt wurden. Aus diesem
Grund wurde der Raiffeisen Bankengruppe (und somit auch der RBI AG) das Pro-Ethik-Siegel des Österreichischen
Werberats zuerkannt.
Das Pro-Ethik-Siegel wird für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die in
ihren Werbemaßnahmen
• die ethischen und moralischen Grundsätze des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft unterstützen
(für Werber-Ethik),
• den gemeinschaftlichen, sozial-ethischen Gedanken der Kommunikationsbranche tragen (für Selbstregulierung)
• und in dieser Form für Werbefreiheit und gegen Werbeverbote eintreten.
Die RBI inklusive der länderübergreifend und international werbenden RBI AG sowie der Netzwerkbanken in
Zentral- und Osteuropa hält sich bei allen ihren Marketingmaßnahmen an den von der Internationalen Handelskammer
herausgegebenen „Consolidated ICC Code – Advertising and Marketing Communication Practice“.
Damit soll ein transparenter und fairer Marktauftritt, der sich an international anerkannten Richtlinien orientiert, gewährleistet
werden.
Neben dem Schutz des Kunden stellen unsere verantwortlichen Marketing Manager sicher, dass nur solche
Marketingaktivitäten durchgeführt werden, die im Interesse des Unternehmens liegen. Bestechung und Korruption
darf nicht der geringste Spielraum gegeben werden, wobei auch unsere strengen Compliance-Richtlinien mithelfen,
dieses Ziel zu erreichen.
Internationale Werbe- und Marketingkampagnen der RBI werden ausschließlich durch den Bereich Group Marketing
im Wiener Head Office entwickelt und beauftragt. Dieser gibt auch alle lokalen Kampagnen der Netzwerkbanken
in Zentral- und Osteuropa frei, indem TV-Spots, Online-Werbung, Printschaltungen etc. vor der
Veröffentlichung begutachtet und genehmigt werden.
Ein funktionierender Kapitalmarkt und das öffentliche Vertrauen in diesen sind der RBI ebenso wichtig wie ihr eigenes
Ansehen als professioneller Marktteilnehmer. Jede Handlung, die diesen Grundsatz gefährdet, würde sowohl
für die RBI als auch für die involvierten Mitarbeitenden schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile. Dazu gehört, keine unzulässigen Absprachen zu
treffen und sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs und an die international üblichen Marktverhaltensregeln
(MiFID) zu halten. Im Berichtszeitraum gab es am Standort Wien und in den Netzwerkbanken keinerlei Beanstandungen
in Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten.