106 | Valida Consulting GesmbH
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer
Einzelrisken wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgen nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß den Richtlinien des International Accounting Standard 19 (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) und eines Pensionseintrittsalters von 60 Jahren bei
Frauen bzw. von 65 Jahren bei Männern (Vorjahr: Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre). In der Anwartschaftsphase
wurde eine jährliche Steigerung der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen von 2,7 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent)
berücksichtigt.
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht
angesetzt.
Seit 1. Dezember 2008 besteht gem. § 2 UStG eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Valida Holding AG,
Valida Pension AG, Valida Plus AG und Valida Consulting GesmbH. Ab dem 1. Jänner 2014 wurde die Gruppe um
die Valida Industrie Pensionskasse AG erweitert. Zum Eintrittsdatum sind sämtliche Mitglieder organisatorisch,
finanziell und wirtschaftlich in die Valida Holding AG eingegliedert.
Seit 1. Jänner 2016 besteht eine körperschaftssteuerliche Gruppe gem. § 9 KStG mit der Raiffeisen Bank
International AG.
II. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
Bezüglich der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird auf den beiliegenden Anlagenspiegel (Seite 109)
verwiesen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen € 604.000 (Vorjahr: € 198.000) und stammen
aus der Leistungsverrechnung.
In den sonstigen Forderungen sind Provisionsforderungen in Höhe von € 81.000 (Vorjahr: € 134.000) enthalten,
die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.