48 | Valida Pension AG
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 EStG (Einzelanschaffungswert unter je € 400) werden im
Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und
Abgang ausgewiesen.
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen
werden niedrigere Werte angesetzt.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen
werden niedrigere Werte angesetzt.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs
(gemildertes Niederstwertprinzip) am Bilanzstichtag bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer
Einzelrisken wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Die geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten wurde nach
den im Geschäftsplan festgelegten Grundsätzen berechnet.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgen nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß den Richtlinien des International Accounting Standard 19 (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) und eines Pensionseintrittsalters von 60 Jahren bei
Frauen bzw. von 65 Jahren bei Männern (Vorjahr: Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre). In der Anwartschaftsphase
wurde eine jährliche Steigerung der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen von 2,7 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent)
berücksichtigt.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Pension (ausschließlich Pensionisten) werden nach den versicherungsmathematischen
Grundsätzen gemäß den Richtlinien des International Accounting Standard 19 (Projected Unit Credit
Method) auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,7 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) unter Zugrundelegung der
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ-2008 PKM für Angestellte berechnet. Die jährlichen
Steigerungen der laufenden Leistungen wurden mit 2,7 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent) (Gesamtpension) bzw.
1,2 Prozent (Vorjahr: 1,2 Prozent) (ASVG-Pension) angesetzt.
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, die nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen zu bewerten sind, wurden entsprechend den folgenden Grundsätzen
bilanziert: Die Deckungsrückstellung errechnet sich nach den im Geschäftsplan dargestellten Formeln. Die
Schwankungsrückstellung wurde nach den im Geschäftsplan festgelegten Grundsätzen und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Die Fremdwährungspositionen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zum Bilanzstichtag werden zu den
Devisenmittelkursen des Bilanzstichtages umgerechnet.
Seit 1. Dezember 2008 besteht gem. § 2 UStG eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Valida Holding AG,
Valida Pension AG, Valida Plus AG und Valida Consulting GesmbH. Ab dem 1. Jänner 2014 wurde die Gruppe um
die Valida Industrie Pensionskasse AG. Zum Eintrittsdatum sind sämtliche Mitglieder organisatorisch, finanziell und
wirtschaftlich in die Valida Holding AG eingegliedert.