Geschäftsbericht 2017 | 51
Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
Deckungsrückstellung
Die kumulierte Deckungsrückstellung der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften gliedert sich wie folgt auf:
Werte in € Tausend 31.12.2017 31.12.2016
Deckungsrückstellung mit Mindestertragsgarantie 2.365.889 2.261.297
Leistungsorientiert – mit Mindestertragsgarantie des Arbeitgebers 482.486 471.541
Leistungsorientiert – mit Mindestertragsgarantie der Pensionskasse 108.037 114.449
Sonstige – mit Mindestertragsgarantie des Arbeitgebers 0 0
Sonstige – mit Mindestertragsgarantie der Pensionskasse 1.775.366 1.675.309
Deckungsrückstellung ohne Mindestertragsgarantie 2.749.771 2.591.332
Leistungsorientiert – ohne Mindestertragsgarantie 856.887 851.028
Sonstige – ohne Mindestertragsgarantie 1.892.884 1.740.304
Deckungsrückstellung der Sicherheits-VRG 2.106 2.017
Anwartschaftsberechtigte 55 49
Leistungsberechtigte 2.051 1.969
Deckungsrückstellung Gesamt 5.117.765 4.854.646
Schwankungsrückstellung
Die Schwankungsrückstellung wurde unter Einhaltung der Vorschriften des § 24 PKG gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften umfassen im Wesentlichen Posten aus
der laufenden Verrechnung, aus Verrechnung mit Leistungsberechtigten und Arbeitgebern, ausstehende
Beiträge aus der Rückversicherung, Verrechnung mit anderen Pensionskassen sowie Kosten der laufenden
Beitragseinhebung.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passive Rechnungsabgrenzung besteht zur Gänze aus im Vorhinein erhaltenen Beiträgen.
Sonstige Passiva
Die sonstigen Passiva bestehen aus Arbeitgeberreserven in Höhe von € 59,04 Mio. (Vorjahr: € 53,82 Mio.).
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Personalaufwand
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind Abfertigungen
in Höhe von € 6.000 (Vorjahr: € 20.000) und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen in Höhe von € 0
(Vorjahr: € 32.000).
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sowie den Aufwendungen
für Altersvorsorge entfallen € 15.000 (Vorjahr: € 40.000) auf Vorstände und leitende Angestellte.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer (§ 238 Abs. 1 Z 18 UGB)
Die Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses beliefen sich auf € 148.000 (Vorjahr: € 152.000) und für
sonstige Leistungen auf € 0 (Vorjahr: € 31.000).