70 | Valida Industrie Pensionskasse AG
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer
Einzelrisken wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Die geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten wurde nach
den im Geschäftsplan festgelegten Grundsätzen berechnet.
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht
angesetzt.
Seit 1. Dezember 2008 besteht gem. § 2 UStG eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Valida Holding AG,
Valida Pension AG, Valida Plus AG und Valida Consulting GesmbH. Ab dem 1. Jänner 2014 wurde die Gruppe um
die Valida Industrie Pensionskasse AG erweitert. Zum Eintrittsdatum sind sämtliche Mitglieder organisatorisch,
finanziell und wirtschaftlich in die Valida Holding AG eingegliedert.
Seit 1. Jänner 2016 besteht eine körperschaftssteuerliche Gruppe gem. § 9 KStG mit der Raiffeisen Bank
International AG.
II. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Aktiva der Pensionskasse
Anlagevermögen
Bezüglich der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird auf den beiliegenden Anlagenspiegel
(Seite 74) verwiesen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens umfassen Investmentfonds und Schuldverschreibungen.
Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 564.000 (Vorjahr: € 435.000) betreffen
ein an die Valida Holding AG gewährtes Darlehen in Höhe von € 200.000 (Vorjahr: € 200.000) und Forderungen
aus Zinsen in Höhe von € 2.000 (Vorjahr: € 2.000) sowie der Leistungsverrechnung in Höhe von € 362.000
(Vorjahr: € 233.000) mit jeweils einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften in Höhe von € 179.000 (Vorjahr: € 95.000). Die sonstigen Forderungen weisen
Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf.
Aktiva und Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
Zur Erläuterung der Aktiva und Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften wird auf Formblatt C –
Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gem.
Anlage 2 zu § 30 PKG verwiesen.
Die Deckungsrückstellungen und Schwankungsrückstellungen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten
der beiden Veranlagungs- und Risikogemeinschaften wurden entsprechend dem Geschäftsplan und den
Bestimmungen des PKG berechnet und wurden gemäß § 21 PKG durch den Prüfaktuar überprüft.