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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017
GRI-Inhaltsindex / Prüfbericht Engagierter Bürger Fairer Partner Verantwortungsvoller Banker Management Nachhaltigkeit Übersicht Vorwort
Einhaltung von Rechtsvorschriften
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften unterliegt einem im Managementsystem festgelegten strengen Verfahren.
So gab es im Jahr 2017 weder beim Betrieb der Standorte in Wien, noch in den Netzwerkbanken Verurteilungen
wegen Verletzungen umweltschutzrechtlicher Vorschriften.
Umweltausschuss
Im Sinne ihrer Verantwortlichkeit für die Umweltschutzmaßnahmen bestellten die Vorstände der RBI AG im Jahr
1994 einen Umweltbeauftragten und einen betrieblichen Umweltausschuss. Der Umweltausschuss ist das Beratungs
und Beschlussgremium. Ständige Mitglieder sind der Umweltbeauftragte der RBI AG, Vertreter des Group
Sustainability Managements und Vertreter des Betriebsrats. Je nach Sachgebiet werden weitere Vertreter der
Fachbereiche – wie z. B. IT – zu den Sitzungen beigezogen. Der Umweltausschuss wird mindestens halbjährlich
vom Umweltbeauftragten einberufen. Aufgaben des Umweltausschusses sind u. a. die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen
für den Vorstand im Hinblick auf ökologische Strategien, Planungen und Initiativen sowie die
Veranlassung von periodischen Ist-Erhebungen und Schwachstellenanalysen.
Themen des letzten Jahres waren beispielsweise die Erarbeitung einer Klimapolitik und Klimastrategie im Rahmen
der Mitgliedschaft bei der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative, aber auch die Unterstützung von bewusstseinsbildenden
Veranstaltungen wie z. B. der Radreparaturtage. Diese werden zur Unterstützung der umweltbewussten
Mobilität der Mitarbeiter jährlich durchgeführt. Behandelt wurde u. a. auch der verstärkte Einsatz von neuen technologischen
Lösungen, insbesondere um Dienstreisen einzusparen.
Umweltpolicy
Seit dem Jahr 2015 hat die RBI eine Umweltpolicy. Als nachhaltig agierender Bankenkonzern
waren die traditionellen Raiffeisen-Werte zentrale Orientierungspunkte bei deren Ausgestaltung.
Die Inhalte der Umweltpolicy sind im Nachhaltigkeitsleitbild der RBI in den Bereichen Produktökologie,
Betriebsökologie und klimafreundliche Gesellschaft enthalten, welches auf der Homepage
unter www.rbinternational.com veröffentlicht ist. Zum Beispiel ist darin für den Bereich Betriebsökologie angeführt,
dass sich die RBI dazu bekennt, ihre Leistungen für die Umwelt kontinuierlich – und soweit möglich und
sinnvoll – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu verbessern.
Travel Policy
Die Travel Policy der RBI umfasst u. a. Regeln für die Anreise zu Veranstaltungen und Konferenzen
und setzt Rahmenbedingungen für die Dienstreisen in Österreich und im Ausland fest. Sie wurde
im Oktober 2013 nach Umweltaspekten überarbeitet. Bei der Auswahl der Verkehrsmittel sind
wirtschaftliche und die Umwelt schützende Aspekte zu berücksichtigen. Dies gilt für die österreichischen
Einheiten inklusive den Tochterunternehmen und stellt auch einen Rahmen für die Netzwerkbanken
dar. Um Kosten zu sparen und um die Umwelt zu schützen, sollen Geschäftsreisen – sofern möglich – durch
verfügbare Technologien, wie Web- und Videokonferenzen, ersetzt werden. Das zu verwendende Verkehrsmittel
soll unter Berücksichtigung der Reisezeit die niedrigsten Kosten verursachen. Des Weiteren sollen umweltfreundliche
Verkehrsmittel (z. B. öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden.