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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017
GRI-Inhaltsindex / Prüfbericht Engagierter Bürger Fairer Partner Verantwortungsvoller Banker Management Nachhaltigkeit Übersicht Vorwort
Maßnahmen der EU im Finanzdienstleistungsbereich (z. B. Basel III, Einlagensicherung, Corporate Governance).
Durch die Eintragung im Register ist die RBI AG an den Verhaltenskodex der Institutionen (Europäische
Kommission/Europäisches Parlament) gebunden. Unsere Stellungnahmen zu Konsultationen der Europäischen
Kommission sind auf deren Homepage ersichtlich. Auf nationaler Ebene fließt unsere Position in gemeinschaftliche
Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Banken und Versicherungen ein. (Die Mitgliedschaft
in der Wirtschaftskammer Österreich ist obligatorisch.)
Unternehmenslobbyisten der RBI kommittieren sich dazu, folgende Punkte im Kontakt mit Funktionsträgern zu beachten:
Sie sind der Wahrheit verpflichtet und jede Information, die sie bereitstellen, hat nach ihrem besten Wissen
unverzerrt, vollständig, aktuell und nicht irreführend zu sein. Sie stellen sicher, dass Funktionsträger wissen,
wer sie namentlich sind, dass sie für die RBI tätig sind, und erklären, dass sie im Lobbying- und Interessenvertretungsregister
eingetragen sind.
Jeder Lobbyist der RBI beschafft sich Informationen ausschließlich auf lautere Weise und erwirkt auf lautere Weise
Entscheidungen. Er informiert sich über die für den Funktionsträger kundgemachten Tätigkeitseinschränkungen
und Unvereinbarkeitsregeln und beachtet sie. Er verleitet Funktionsträger nicht dazu, gegen die für sie geltenden
Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen und übt niemals unlauteren oder unangemessenen Druck auf Funktionsträger
aus. In unserem Compliance-Handbuch sowie dem „Verhaltenskodex nach Artikel 7 LobbyG“ sind klare
Regeln festgelegt. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Homepage der RBI AG unter www.rbinternational.
com Investoren Corporate Governance Verhaltenskodex gem. § 7 Österreichisches LobbyG.
Der Vorstand der RBI AG kann als einziger für die gesamte RBI Zuwendungen an politische Parteien, Wahlkomitees,
parteinahe Organisationen und an politische Exponenten (Politiker, Kandidaten) bewilligen, falls die folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
• Der Zuwendung stehen keine gesetzlichen Vorschriften entgegen,
• die Zuwendung bewegt sich im landesüblichen Maß und
• die Zuwendung ist nicht geeignet, eine Einflussnahme zu bewirken.
Solche Leistungen sind unter Einbeziehung von RBI Group Compliance transparent zu handhaben. Die seit
1.1.2013 geltenden Transparenzbestimmungen betreffend Parteienfinanzierung und Lobbying sind einzuhalten
und werden im Vorstandssekretariat der RBI AG umgesetzt. Auch im Jahr 2017 wurden seitens der RBI keinerlei
finanzielle oder Sachspenden an Politiker, Parteien oder diesen nahestehende Institutionen getätigt.