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Raiffeisen Bank International | Nachhaltigkeitsbericht 2017
GRI-Inhaltsindex / Prüfbericht Engagierter Bürger Fairer Partner Verantwortungsvoller Banker Management Nachhaltigkeit Übersicht Vorwort
Der Code of Conduct ist Teil unserer Kreditpolitik. Alle bei der Kreditvergabe involvierten Mitarbeiter sind dazu
verpflichtet, entsprechend verantwortlich zu agieren sowie ihre Kontrollpflichten sorgfältig wahrzunehmen. Ebenso
ist bei allen Aktivitäten und Entscheidungen auf die Reputation unseres Bankkonzerns Bedacht zu nehmen. Die
Führungskräfte unseres Hauses tragen die Verantwortung für die Befolgung dieser Vorgaben in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich.
Konkret verpflichten wir uns dazu, weder direkt noch indirekt Geschäfte, Projekte oder Parteien zu finanzieren,
wenn dabei Zwangsarbeit oder Kinderarbeit eingesetzt werden oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention,
die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes, die anwendbaren Regelungen
internationaler Organisationen und insbesondere der entsprechenden UN-Konventionen oder die Rechte
der lokalen Bevölkerung oder der Urvölker verstoßen wird. Finanzierungen von oder die Beteiligung an Geschäften
bzw. Projekten, welche nachhaltig die Umwelt gefährden (zum Beispiel Vernichtung des Regenwaldes
oder Verschmutzung der Umwelt und der Gewässer) entsprechen nicht der Geschäftspolitik der RBI. Unsere Mitarbeiter
müssen bei Finanzierungs- und Projektprüfungen darauf achten, dass bei der Mittelverwendung durch
das finanzierte Unternehmen die jeweils verbindlichen lokalen Umweltschutzvorschriften, die EU-Umweltschutzvorschriften
und die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden.
Weiters beteiligt sich die RBI nicht am Bau von und an Geschäften mit Atomkraftwerken bzw. deren Betreibern.
Ebenso beteiligen wir uns nicht an Geschäften mit Waffen und anderen militärischen Gütern sowie Repressionsmaterialien
in Ländern, in denen es militärische Konflikte oder politische Unruhen gibt oder solche zu erwarten
sind. Die RBI beteiligt sich nicht an Unternehmen, die Militärgüter und Waffen herstellen, warten oder damit Handel
betreiben. Finanzierungen und andere Geschäfte mit militärischen Unternehmen werden streng begrenzt.
Außerdem hält sich die RBI selbstverständlich an internationale Vorgaben zu Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen.
Wie bereits erwähnt, sind wir auch Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen
(siehe Seite 11). Im Zusammenhang mit der Glücksspielindustrie trachten wir danach, ausschließlich seriöse,
transparente Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum oder anderen europäischen Ländern mit einem geregelten
Markt für die Glücksspielindustrie zu finanzieren, die der Aufsicht unterliegen, den Grundsätzen des verantwortungsbewussten
Glücksspiels entsprechen sowie den AML- und CTF-Standards unterliegen.
Das Kreditportfolio des Konzerns wird u. a. mittels der Portfoliostrategie gesteuert. Anhand dieser wird die Kreditvergabe
in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzen-
tration unerwünschter Risiken vermieden. Die Risiken und Potenziale unterschiedlicher Branchen in den einzelnen
Ländern werden im Rahmen einer „Industry Heatmap“ evaluiert. Darauf aufbauend werden Kreditvergaberichtlinien
und Limits zur zukünftigen Ausrichtung des Kreditportfolios entwickelt.
Konkrete Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder werden von Credit Committees beschlossen,
welche sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammensetzen. Die Zusammensetzung
variiert je nach Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail. Im
Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung treffen
die Credit Committees alle sie betreffenden Kreditentscheidungen (Details zum Kreditentscheidungsprozess und
Kreditportfoliomanagement finden Sie im RBI-Geschäftsbericht 2017 auf Seite 151).
Der Kreditentscheidungsprozess erfolgt auf „case-by-case“-Basis entlang einheitlich definierter
Prinzipien und Richtlinien. Es besteht dabei eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen
den Geschäfts- und allen Risikomanagementaktivitäten. Im Vorfeld wird im Rahmen unseres
internen Ratingmodells neben den klassischen „hard facts“ und zahlreichen qualitativen Kriterien
u. a. eine Beurteilung des Managements vorgenommen, welches für einen adäquaten Umgang mit Umwelt-
und Sozialthemen im Unternehmen verantwortlich ist. Ebenso wird auch beurteilt, ob eine Branche besonderen
Umwelt- oder Sozialrisiken inkl. Menschenrechtsverletzungen oder Gesundheitsrisiken ausgesetzt ist, und
ob ein potenzieller Kreditnehmer die bestehenden Regelungen betreffend Umwelt, Menschenrechte und Gesundheit
befolgt. Im Zuge der Jahresanalysen werden vertraglich vereinbarte Kreditbedingungen standardmäßig
überprüft. Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen werden von Group
Compliance verantwortet.